Leitlinien

Wir anerkennen und machen uns in kollegialer Unterstützung immer wieder selbst und auch gegenseitig bewusst, dass die Klienten die Experten für ihr Leben sind.

Wir nehmen die Klienten ernst, achten auf Fähigkeiten und Potentiale und reduzieren sie nicht auf Defizite. Wir ermitteln und berücksichtigen die Bedarfe, Wünsche und Vorstellungen der Klienten und sprechen unser Vorgehen mit ihnen ab.
Wir sind uns unserer eigenen Verantwortung bewusst.

Unser professionelles Handeln ist geleitet von der Absicht soziale Prozesse entstehen zu lassen, die von den Klienten ausgehen und von ihnen getragen werden.

Es erfolgt eine gemeinsame Auftragsklärung als fortlaufender Prozess.
Die Klienten werden bei der Organisation der verschiedenen Hilfen unterstützt.

Wir wissen, dass sich die Klienten nur dort wirklich „bewegen“, wo sie einen Sinn, eine Bedeutung für sich sehen.

Unser Hauptaugenmerk liegt nach der Sicherung von existentiellen Notwendigkeiten (z.B. Erhalt der Wohnung, Gewährleistung der materiellen Grundlagen, Sicherstellung der ärztlichen Behandlung in Notfällen) auf den Themen, bei denen der Klient selbst eine Handlungsnotwendigkeit und einen spürbaren Sinn für sich sieht.

Priorität für unser Handeln hat es, den Sinn und die wirkliche Bedeutung für das Leben der Klienten herauszufinden sowie die Motivation und das Engagement der Klienten in einem Prozess zu begleiten und professionell zu unterstützen.

Viele der von uns betreuten Menschen sind aufgrund ihres bisherigen Lebensweges gewohnt, dass an anderer Stelle für sie entschieden wird. Das kann heißen, dass eigene Impulse, Wünsche und Vorstellungen erst später deutlich werden.
Dann sichern wir die existentiellen Notwendigkeiten und bleiben im Gespräch über weiterführende Ziele in dieser Betreuung. Ob die Klienten über die Bedürfnisbefriedigung hinaus einen Sinn in ihrem Leben suchen, entscheiden sie.

Wir sind davon überzeugt, dass selbst entdeckte persönliche Bewältigungsstrategien die Klienten befähigen wieder aktiver ihr Leben zu gestalten. In dieser Suchbewegung sind wir stützender und moderierender Begleiter.

Wir lassen die Klienten das tun, was sie selbst tun können und stellen ihre rechtliche Handlungsfähigkeit bzw. die Wiedererlangung der eigenen rechtlichen Handlungsfähigkeit sicher.

Weil wir Vertrauen in diese Art des wertschätzenden Handelns haben, muten wir den Klienten auch etwas zu.

Konkrete Beteiligung der Klienten heißt Anerkennung, Vertrauen in Fähigkeiten und Ressourcen. Wir erwarten und fördern die aktive Mitarbeit der durch uns betreuten Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des uns zur Verfügung stehenden Hilfesystems. Wir verstehen uns nicht als Dienstleister mit dem Charakter der Auftragsannahme oder Auftragsausführung; wir sind keine Sekretäre zur Erledigung von Behördengängen o.Ä.

Wir werden zunehmend sicherer und gelassener im Zulassen der Konflikte, die sich aus dieser Haltung ergeben.

Wir sind nicht als Pädagogen oder Therapeuten beauftragt, sondern wir beraten, unterstützen und/oder helfen bei der Regelung rechtlicher  Angelegenheiten.
Konflikte sind normal, das schließt auch Rechtshandlungen ohne oder gegen den Willen der Klienten ein. Meinungsverschiedenheiten bleiben manchmal bestehen und dürfen das auch.

Wir überprüfen unser Handeln täglich in dem Sinne von, was kann der Klient selbst tun und was muss ich wirklich für ihn tun.

Wir erkennen an, dass rechtliche Betreuung immer auch Einmischung und Eingriff in die rechtlichen Angelegenheiten der Klienten ist.

Wir wahren die Verhältnismäßigkeit bei Art und Maß unseres Eingriffs und unterscheiden zwischen

  • Information und Beratung
  • Unterstützung und praktischer Hilfe in Form von Begleitung
  • stellvertretendem Handeln in rechtlichen Angelegenheiten und der stellvertretenden
    Entscheidung gegen den Willen des Betreuten

Rechtliche Betreuung/Vormundschaft hat ihre Grenzen

Aufgrund der insbesondere im Betreuungsverfahren klar strukturierten engen zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Betreuer sind in der Praxis andere Hilfen die in Anspruch genommen werden können immer vorrangig zu nutzen (z.B. Behörden, Sozialdienste, Heime, Ambulante Dienste etc.).

Hierzu gibt es einschlägige Rechtsvorschriften im HeimG, SGB, den Krankenhausgesetzen der Länder und im BGB sowie weitere Rechtsprechungen.

Dies bedeutet, dass wir uns als Betreuer/Vormünder immer als Zentrum eines Hilfesystems verstehen.
Wir helfen unseren Betreuten/Mündeln dabei die notwendigen Hilfen zu erhalten und zu koordinieren, sowie ggf. ihr Recht darauf durchzusetzen.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen

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